AGB
The FilamentFactory GmbH (“The FilamentFactory”)
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN –
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend die „AGB“) gelten für alle Käufe des Käufers von Produkten (nachfolgend der „Käufer“)der The FilamentFactory GmbH (nachfolgend „The FilamentFactory“) ausschließlich. Solche Käufe können durch Kaufverträge, Angebot und dessen Annahme (unabhängig davon, ob diesen Rahmenverträge zugrunde liegen oder nicht) und/oder über elektronische Bestellsysteme (nachfolgend der „Kaufvertrag“) getätigt werden. Diese AGB sind Bestandteil eines jeden solchen Kaufvertrages und stellen zusammen den gesamten Vertrag (nachfolgend der „Vertrag“) dar. Mit der Zustimmung des Käufers zur Aufnahme dieser AGB in einen Kaufvertrag gelten diese AGB auch ohne weitere Einbeziehungserklärung ausschließlich für alle künftigen Geschäftsverbindungen zwischen den Parteien, soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Die Geltung jeglicher zusätzlicher oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Erklärungen des Käufers oder in früheren oder späteren Mitteilungen des Käufers an The FilamentFactory enthalten sind, diesen beigefügt oder darin in Bezug genommen sind, ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von The FilamentFactory und Einbeziehung in den Vertrag für den Kauf der betreffenden Produkte durch den von The FilamentFactory ausgeschlossen; The FilamentFactory widerspricht solchen Geschäftsbedingungen ausdrücklich. Anderslautende Bestimmungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn The FilamentFactory die Leistung des Kunden widerspruchslos entgegennimmt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Der Kaufvertrag zwischen dem Käufer und The FilamentFactory kommt durch Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch The FilamentFactory oder durch die vorbehaltlose Ausführung einer Bestellung durch The FilamentFactory zustande. Inhalt des Kaufvertrages, Preis, Bezeichnung und Beschreibung der bestellten Waren ergeben sich aus dem schriftlichen Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung von The FilamentFactory, soweit eine solche erfolgt. Es gilt die am Tag der Auftragsbestätigung gültige Preisliste.
2.2 Falls zwischen Auftragsbestätigung bzw. Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages und Lieferung der Produkte eine Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohn- oder Gehaltserhöhungen eintritt, so behält sich The FilamentFactory eine Preisanpassung im gleichen Rahmen vor.
3. VERSAND UND GEFAHR DES UNTERGANGS
3.1 Soweit in dem Kaufvertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, werden alle Produkte ab Werk („Ex Works“) Versandort wie von The FilamentFactory bezeichnet (gemäß Incoterms 2010) versandt.
3.2 Soweit in dem Kaufvertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, geht die Gefahr des Untergangs, des Verlustes und der Verschlechterung, insbesondere der Kontaminierung der Produkte mit Übergabe der Produkte am Versandort durch The FilamentFactory an das Transportunternehmen auf den Käufer über; die Produkte gelten in diesem Zeitpunkt als „geliefert“.
23.3 Mit Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen ist der Käufer für die Abwicklung und die Überwachung der Lieferung der Produkte verantwortlich; der Käufer wird The FilamentFactory für alle Personen-, Sach- oder Umweltschäden schadlos halten, die aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der Bestimmung dieser Ziffer 2.3 seitens des Käufers entstehen.
3.4 The FilamentFactory wird Produktsendungen nicht mit Wertangaben versehen, es sei denn, dies wird von dem Käufer ausdrücklich schriftlich verlangt oder ist für Ausfuhrzwecke erforderlich.
4. STEUERN UND ABGABEN
4.1 Alle Steuern, Abgaben, Zölle, Konsulargebühren, Erhebungen, Zwangsgelder und sonstige von Regierungsbehörden erhobene Gebühren, die zum Datum der Erstellung dieser AGB oder zu einem späteren Zeitpunkt auf den Vertrag oder die Herstellung, die Verarbeitung, die Fertigung, den Verkauf, die Lieferung, den Transport, die Einfuhr oder Ausfuhr der Produkte oder die Erträge aus den Produkten gemäß dem Vertrag oder bei Überweisung von Geldern zur Zahlung der Produkte erhoben werden, trägt der Käufer. Soweit The FilamentFactory insoweit Zahlungen leistet oder auf Zahlung in Anspruch genommen wird, erstattet der Käufer The FilamentFactory die betreffenden Beträge binnen zehn (10) Tagen ab Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von The FilamentFactory. Im Falle der Verweigerung der Abnahme von Produkten aus Gründen, die The FilamentFactory nicht zu vertreten hat, trägt der Käufer alle Steuern, Abgaben, Zölle, Konsulargebühren, Erhebungen, Zwangsgelder oder sonstigen Gebühren, die daraus entstehen, dass die Wiederausfuhr der Produkte aus dem Bestimmungsland innerhalb etwaiger nach anwendbarem Recht vorgeschriebener Fristen nicht möglich ist.
4.2 The FilamentFactory behält sich das Recht an allen anwendbaren Zollrückvergütungsbeträgen vor; der Käufer wird The FilamentFactory bei der Beantragung solcher Beträge unterstützen.
5. HANDHABUNG DER PRODUKTE
5.1 Der Käufer nimmt die mit dem Umschlag, dem Entladen, dem Löschen, der Lagerung, dem Transport, der Nutzung, der Verwendung, der Verarbeitung, der Beimengung oder der Verbindung (nachfolgend die „Verwendung“) der gemäß dem Vertrag gelieferten Produkte verbundenen Gefahren zur Kenntnis und übernimmt die Verantwortung dafür, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Vertragspartner und Kunden auf die mit der Verwendung verbundenen Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Sicherheit für den Menschen oder die Umwelt hinzuweisen, und zwar unabhängig davon, ob die Produkte allein, in Verbindung mit anderen Substanzen, im Rahmen eines Verfahrens oder auf sonstige Weise verwendet werden.
5.2 Der Käufer sichert The FilamentFactory zu, dass der Käufer über hinreichende Erfahrung hinsichtlich der Verwendung der Produkte verfügt.
5.3 Wird dem Käufer von The FilamentFactory ein Sicherheitsdatenblatt für die Produkte zur Verfügung gestellt, so verpflichtet sich der Käufer ausdrücklich, seine sämtlichen Mitarbeiter, Beauftragten, Vertragspartnern und Kunden, die mit der Verwendung der Produkte befasst sind, auf das Sicherheitsdatenblatt sowie alle etwaigen ergänzenden Sicherheitsdatenblätter oder schriftlichen Warnhinweise, die der Käufer zu gegebener Zeit von The FilamentFactory erhält, hinzuweisen. Soweit der Käufer glaubt oder Anlass hat zu glauben, dass das Sicherheitsdatenblatt oder andere dem Käufer von The FilamentFactory zur Verfügung gestellten Angaben unrichtig sind oder in irgendeiner Hinsicht für irgendeinen Zweck unzureichend sind, wird der Käufer The FilamentFactory ferner unverzüglich hiervon unterrichten und The FilamentFactory hinreichend Gelegenheit geben, solche Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren. Der Käufer haftet für jedes Versäumnis, auf das Sicherheitsdatenblatt hinzuweisen sowie für den nicht rechtzeitigen Hinweis. Der Käufer wird The FilamentFactory, die mit The FilamentFactory verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter, leitende Angestellte, Organe und Anteilseigner (zusammen nachfolgend die „Entschädigungsberechtigten“) gegen jedwede etwa entstehenden Ansprüche, Forderungen, Verfahren, Klagegründe, Ansprüche aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung, Zwangsgelder, Bußgelder, Verwaltungsverfahren und -verfügungen, Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungskosten und -aufwendungen) sowie Kosten und Verbindlichkeiten jeglicher Art (nachfolgend die „Ansprüche“) schadlos halten oder für diese entschädigen und von diesen freistellen, die aus irgendeinem Grund, einschließlich Personenschäden, Todesfällen sowie Sach- oder Umweltschäden entstehen (unabhängig davon, ob aufgrund von Verschulden, verschuldensunabhängiger Haftung, Vertrag oder Gewährleistungs- oder Garantieverletzung), die aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Käufers aus dem Vertrag oder die aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Verwendung der Produkte oder Materialien entstehen, die ganz oder teilweise aus den gemäß dem Vertrag verkauften Produkten gefertigt sind (soweit diese nicht von The FilamentFactory zu vertreten sind). Die Pflichten des Käufers aus dem Vertrag bestehen auch nach der Beendigung, Kündigung oder dem Ablauf des Vertrages oder der Aufträge im Rahmen des Vertrages sowie der Beendigung der Geschäftsverbindung zwischen The FilamentFactory und dem Käufer fort, und die in dem Vertrag festgelegten Pflichten des Käufers bleiben in dem zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Ziffer erforderlichen Umfang uneingeschränkt wirksam und in Kraft.
6. LIEFERUNGEN
6.1 Soweit der Käufer entgegen seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 3.1 nicht bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Produkte zum Versand bereitstehen, die Verantwortung für den Versand der Produkte übernommen hat, kann The FilamentFactory nach ihrem Ermessen eine angemessene Versandart wählen, wobei der Käufer die Kosten dieser Versandart zu tragen hat. Der Käufer ermächtigt The FilamentFactory hiermit, diesen Versand im Namen und im Auftrag des Käufers zu beauftragen. Soweit der Vertrag flexible Liefertermine oder – mengen vorsieht, werden die Vertragspartner in dem Umfang zusammenarbeiten, wie dies zur Abstimmung der Lieferzeiträume und -termine gemäß dem Vertrag angemessen ist; der Käufer wird die gewünschten Mengen sowie den gewünschten Zeitplan mit angemessener Frist vorab mitteilen, wobei jeweils die in dem Vertrag angegebenen Mengen gelten. Den Käufer trifft die alleinige Haftung für jegliche Überliegegebühren, die aufgrund des Transports, der Lieferung, der Ladung oder der Lagerung der Produkte gemäß dem Vertrag entstehen; The FilamentFactory haftet dem Käufer nicht für Schäden oder Gebühren aufgrund eines Lieferverzugs im Zusammenhang mit den Produkten, es sei denn, dieser ist von The FilamentFactory zu vertreten.
6.2 Wenn und insoweit die Lieferung der gemäß dem Vertrag verkauften Produkte von einem The FilamentFactory -Betriebsgelände zu erfolgen hat, ist The FilamentFactory berechtigt, den Abschluss einer Zugangsvereinbarung zu verlangen, bevor The FilamentFactory dem Käufer, seinen Transportunternehmen, Vertragspartnern oder Beauftragten Zugang zu diesem Betriebsgelände gewährt. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Lieferung und verpflichtet sich, dass er, seine Transportunternehmen, Vertragspartner und Beauftragten während des Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände von The FilamentFactory mindestens alle Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften von The FilamentFactory einhalten werden. The FilamentFactory wird dem Käufer diese Bestimmungen und Vorschriften auf Verlangen zur Verfügung stellen.
6.3 The FilamentFactory kann zum Beladen, Entladen, Umladen oder zum Umschlag bereitgestellte Transportmittel, Versandbehälter oder Lagervorrichtungen ablehnen, wenn durch deren Gebrauch nach dem alleinigen Ermessen von The FilamentFactory eine Gefährdung oder potenzielle Gefährdung ausgeht.
6.4 The FilamentFactory kann das Beladen, Entladen, das Umladen oder den Umschlag von Produkten unter Bedingungen ablehnen, die nach dem pflichtgemäßen Ermessen von The FilamentFactory eine Gefährdung darstellen, einschließlich (ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein) solcher Bedingungen, die durch Fahrer, Personal, Geräte, Verfahren und/oder Wetterverhältnisse verursacht werden.
6.5 Wenn der Käufer oder seine Vertragspartner oder Beauftragten Gefahrgut gemäß dem Vertrag laden, entladen oder versenden, gewährleistet der Käufer, dass bei der Vorbereitung für den Versand, dem Beladen, dem Versand und dem Entladen jeglichen Gefahrguts alle anwendbaren Bestimmungen Geltenden Rechts betreffend der Handhabung und dem Transport von Gefahrgut eingehalten werden. Der Käufer wird die Entschädigungsberechtigten gegen alle Ansprüche jeglicher Art schadlos halten oder für diese entschädigen und von diesen freistellen, die aus oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der vorstehenden Regelung durch den Käufer entstehen.
6.6 Im Falle einer Freisetzung der Produkte nach dem Beladen der Produkte am Versandort von The FilamentFactory wird der Käufer im Verhältnis zwischen The FilamentFactory und dem Käufer alle nach Geltendem Recht vorgeschriebenen Freisetzungsmitteilungen und -meldungen vornehmen und The FilamentFactory binnen zwei (2) Tagen nach deren Vornahme hiervon schriftlich unterrichten. Im Verhältnis zwischen The FilamentFactory und dem Käufer trifft ferner den Käufer die Verantwortung für jegliche solcher Freisetzungen gemäß geltendem Recht; der Käufer wird diese unverzüglich gemäß geltendem Recht beseitigen.
6.7 Der Käufer ist in Bezug auf alle Lieferungen im Rahmen des Vertrages für das Beladen und Entladen aller Produkte allein verantwortlich. Soweit der Käufer nicht die Gesamtmenge der Produkte aus den zum Versand verwendeten Transportmitteln oder Versandbehältern aus- oder entlädt, (i) gelten alle Produktreste oder -rückstände The FilamentFactory von dem Käufer zur wirtschaftlichen Nutzung oder Wiedernutzung überlassen und gehen bei ihrem Erhalt und ihrer Abnahme durch The FilamentFactory auf dem von The FilamentFactory schriftlich bezeichneten Betriebsgelände in das Eigentum von The FilamentFactory über; (ii) erhält der Käufer für solche Produktreste oder -rückstände keinerlei Gutschrift, Zahlung oder andere Gegenleistung; und (iii) liegt die alleinige Verantwortung für den Transport solcher Produktreste oder -rückstände (einschließlich die Verantwortung für Frachtgebühren, Versanddokumente und der Einhaltung aller anwendbaren Bestimmungen Geltenden Recht) bis zum Erhalt und der Abnahme durch The FilamentFactory auf dem von The FilamentFactory schriftlich bezeichneten Betriebsgelände beim Käufer.
7. VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Die Produkte verbleiben im Eigentum von The FilamentFactory, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen The FilamentFactory und dem Käufer beglichen sind. Werden die Produkte vom Käufer be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache.
7.2 Werden die Produkte vom Käufer mit Produkten Dritter verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt The FilamentFactory das anteilige Miteigentum an dem Endprodukt im Verhältnis des Rechnungswertes der Produkte zum Gesamtwert der anderen verbundenen, vermengten oder vermischten Sachen.
7.3 Erfolgt die Vermengung oder Vermischung der Produkte mit Sachen des Käufers oder eines Dritten in der Weise, dass diese als Hauptsache anzusehen sind, tritt der Käufer schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache an The FilamentFactory ab. Hat der Käufer die Produkte mit Sachen eines Dritten gegen Vergütung in der Weise vermengt oder vermischt, dass diese als Hauptsache anzusehen sind, tritt der Käufer schon jetzt seinen Anspruch auf Vergütung gegenüber diesem Dritten an The FilamentFactory ab.
7.4 Der Käufer darf die unter dem Eigentumsvorbehalt von The FilamentFactory stehenden Sachen (einschließlich der Produkte) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Der Käufer tritt The FilamentFactory schon jetzt alle Ansprüche aus einem solchen Weiterverkauf ab, und The FilamentFactory ermächtigt den Käufer hiermit, die Erlöse aus einem solchen Weiterverkauf in seinem eigenen Namen aber für Rechnung von The FilamentFactory einzuziehen, solange und soweit dies zur Deckung der Forderungn von The FilamentFactory erforderlich ist. Erhält der Käufer im Rahmen dieses Weiterverkaufs nicht den vollen Kaufpreis vorab, so wird der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt in Übereinstimmung mit dieser Ziffer zu vereinbaren. Der Käufer tritt The FilamentFactory schon jetzt alle Ansprüche aus einem solchen vereinbarten Eigentumsvorbehalt ab. Auf Verlangen von The FilamentFactory wird der Käufer seinen Kunden über diese Abtretung von Rechten unterrichten und The FilamentFactory solche Informationen und Dokumente überlassen, die zur Durchsetzung der Rechte von The FilamentFactory erforderlich sind. The FilamentFactory ist berechtigt, alle von dem Käufer erhaltenen Zahlungen gemäß der von The FilamentFactory erteilten Bevollmächtigung einzuziehen und/oder den Eigentumsvorbehalt gegen den Kunden des Käufers geltend zu machen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Geschäftsverhältnis zwischen The FilamentFactory und dem Käufer in Verzug ist.
7.5 Übersteigt der Wert der zugunsten von The FilamentFactory bestellten Sicherheiten den Wert der Forderungen von The FilamentFactory um mehr als 30 %, so ist The FilamentFactory auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten in dem von The FilamentFactory für angemessen erachteten Umfang verpflichtet.
7.6 The FilamentFactory kann die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zurückverlangen, auch wenn The FilamentFactory noch nicht von dem Kaufvertrag zurückgetreten ist, und die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn The FilamentFactory dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt hat.
8. EINHALTUNG GESETZLICHER BESTIMMUNGEN
8.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller auf die Erfüllung des Vertrages anwendbaren Gesetze, Staatsverträge, Übereinkommen, Richtlinien, Statuten, Verordnungen, Bestimmungen, Vorschriften, Beschlüsse, Erlasse, Urteile, Verfügungen oder Anordnungen einer zuständigen Regierungsbehörde (nachfolgend das „Geltende Recht“).
8.2 Der Käufer ist ab Lieferung der Produkte durch The FilamentFactory gemäß dem Vertrag für die Einhaltung aller auf die Produkte anwendbaren Bestimmungen Geltenden Rechts verantwortlich, einschließlich (ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein) solcher Bestimmungen hinsichtlich Arbeitsabläufen, Sicherheit, Wartung, Geräten, Größe und Kapazität sowie Umweltschutz.
8.3 Ist für den Erwerb, die Beförderung oder die Verwendung der Produkte durch den Käufer eine Lizenz oder Zustimmung einer Regierungsstelle oder anderen Behörde erforderlich, so wird der Käufer diese auf seine Kosten einholen und, falls erforderlich, The FilamentFactory auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis übermitteln. Im Falle der Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmung ist The FilamentFactory berechtigt, den Versand zu verweigern oder zu verzögern; der Käufer ist im Falle der Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmung jedoch nicht berechtigt, die Zahlung des hierfür fälligen Preises zu verweigern oder zu verzögern. Alle Aufwendungen oder Gebühren, die The FilamentFactory aufgrund einer solchen Nichteinhaltung entstehen, sind von dem Käufer binnen zehn (10) Tagen ab Erhalt einer schriftlichen Aufforderung von The FilamentFactory zu zahlen.
8.4 Außer soweit nach US-amerikanischem Recht, europäischem Gemeinschaftsrecht oder nationalem Recht zulässig, dürfen die Produkte von dem Käufer weder unmittelbar noch mittelbar an eine Partei oder an einen Zielort verkauft, geliefert oder zugestellt werden, wenn diese Partei oder dieser Zielort im Zeitpunkt des jeweiligen Verkaufs, der jeweiligen Lieferung oder der jeweiligen Zustellung einem von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und / oder ihren Mitgliedsstaaen verhängten Embargo oder verhängten Beschränkungen unterworfen ist. Der Käufer wird The FilamentFactory binnen zwei (2) Tagen nach einem Verlangen von The FilamentFactory eine angemessene Dokumentation zur Verfügung stellen, um den endgültigen Bestimmungsort jeglicher gemäß dem Vertrag gelieferter Produkte zu überprüfen.
9. ENTLADUNGEN UND VERSANDBEHÄLTER
9.1 Der Käufer wird sämtliche Transportvorrichtungen unverzüglich entladen und freigeben, so dass keine verzögerungsbedingten Überliegegebühren oder andere Kosten oder Schäden entstehen, und wird alle etwaigen Anweisungen von The FilamentFactory im Zusammenhang m Rückgabe solcher Vorrichtungen Folge leisten. Der Käufer wird rückgabepflichtige Versandbehälter oder Verpackungen zurückgeben, Fracht gegen Nachnahme. Der Käufer übernimmt jede sonstige Haftung, einschließlich für Überliegegebühren, hinsichtlich solcher rückgabepflichtigen Versandbehälter und Vorrichtungen, einschließlich Verpackung, es sei denn, es liegt ein diesbezügliches Verschulden von The FilamentFactory vor.
9.2 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass The FilamentFactory für den Fall, dass der Käufer solche Versandbehälter und Vorrichtungen nicht binnen120 Tagen ab Rechnungsdatum zurückgegeben hat, nach ihrer Wahl berechtigt ist, das Eigentum an diesen nicht zurückgegebenen Versandbehältern oder Vorrichtungen auf den Käufer zu übertragen und diese dem Käufer zu den in diesem Zeitpunkt geltenden Preisen von The FilamentFactory in Rechnung zu stellen; der Kaufpreis für diese Versandbehälter und Vorrichtungen ist bei Erhalt der Rechnung durch den Käufer fällig.
10. MENGENBESTIMMUNG
10.1 Die Produktmengen werden anhand der Messvorrichtungen von The FilamentFactory an dem von The FilamentFactory bezeichneten Versandort bestimmt, soweit nicht nachweislich ein Fehler vorliegt. Anpassungen für etwaige Fehlmengen werden nicht vorgenommen, wenn (i) The FilamentFactory über diese Fehlmengen nicht schriftlich binnen zehn (10) Tagen ab Lieferung in Kenntnis gesetzt wird und (ii) diese Fehlmenge weniger als drei Prozent (3 %) der von The FilamentFactory an dem Versandort bestimmten Mengen ausmacht. Die Produktqualität wird anhand einer von The FilamentFactory an dem bezeichneten Versandort von The FilamentFactory genommenen Produktstichprobe bestimmt.
11. ANSPRÜCHE
11.1 Der Käufer wird auf eigene Kosten die gemäß dem Vertrag gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Fehler prüfen. Der Käufer wird binnen zehn (10) Tagen nach Erhalt der Produkte durch den Käufer und vor der Nutzung, der Verwendung, der Verarbeitung, der Beimengung, der Verbindung oder anderen Änderungen des ursprünglichen Zustands irgendeines Teils der Produkte (wobei angemessene Mengen zu Test- und Prüfzwecken ausgenommen sind) jegliche in irgendeiner Hinsicht festgestellte Mängel oder Fehlmengen der Produkte gegenüber The FilamentFactory schriftlich rügen. Der Käufer erkennt ausdrücklich an und stimmt ausdrücklich zu, dass er die Kompatibilität aller Faserprodukte vor der Verwendung solcher Faserprodukte zu testen hat, wenn die Faserchargennummer (fibre merge number) oder andere Angaben von denen früherer Lieferungen abweichen. Jede Verwendung der Produkte (wobei angemessene Mengen zu Test- und Prüfzwecken ausgenommen sind) oder das Versäumnis des Käufers, The FilamentFactory innerhalb dieser zehntägigen Frist über Mängel oder Fehlmengen schriftlich zu unterrichten, gilt als Annahme der Produkte (einschließlich aller etwaigen verborgenen Mängel).
12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/DARLEHEN/AUFRECHNUNG
12.1 Der Käufer zahlt alle Rechnungen ohne Abzug in Euro durch Überweisung unmittelbar verfügbarer Mittel auf ein von The FilamentFactory benanntes Bankkonto in der Bundesrepublik Deutschland gemäß den in dem Vertrag angegebenen Zahlungsbedingungen. Sind in dem Vertrag keine Zahlungsbedingungen angegeben, so müssen Zahlungen spätestens dreißig (30) Tage nach dem Datum der von The FilamentFactory gestellten Rechnung bei The FilamentFactory eingehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers fallen Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Fälligkeitstag der Zahlung an. Fällt der Fälligkeitstag der Zahlung auf einen Samstag, Sonntag oder einen Tag, der am Ort der Erklärung oder Erfüllung ein gesetzlicher Feiertag ist, ist die Zahlung am nächstfolgenden Geschäftstag fällig.
12.2 The FilamentFactory übernimmt keine Gewähr oder Garantie hinsichtlich der Höhe eines dem Käufer gewährten Darlehens oder der Aufrechterhaltung eines solchen Darlehens. Falls The FilamentFactory dem Käufer nach ihrem alleinigen Ermessen zur Ermöglichung des Kaufes von Produkten von The FilamentFactory gemäß dem Vertrag eine Kreditlinie einräumt, kann diese Kreditlinie jederzeit nach dem alleinigen Ermessen von The FilamentFactory geändert, reduziert oder beendet werden.
12.3 Wird dem Käufer ein solches Darleheneingeräumt oder verlangt The FilamentFactory vom Käufer die Stellung einer Erfüllungsgarantie, wird der Käufer The FilamentFactory alle von The FilamentFactory angeforderte Geschäftsberichte mit den geprüften konsolidierten Jahresabschlüssen für ein bestimmtes Geschäftsjahr des Käufers und/oder der die Erfüllungsgarantie des Käufers stellenden Person übermitteln. Diese Abschlüsse müssen sich in jedem Fall auf die jeweils letzte Rechnungslegungsperiode beziehen und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt sein.
12.4 Unbeschadet des Vorstehenden kann The FilamentFactory für den Fall, dass die Bonität und die künftige Leistungserfüllung des Käufers gefährdet oder nicht zufrieden stellend ist, Folgendes vom Käufer verlangen: (i) Vorauszahlung durch Überweisung unmittelbar verfügbarer Mittel bis mindestens drei (3) Tage vor einem vorgesehenen Versand der Produkte oder (ii) die Stellung einer Erfüllungsgarantie bis mindestens (3) drei Tage vor einem vorgesehenen Versand der Produkte. Für den Fall, dass der Käufer weder Vorauszahlung leistet noch eine Erfüllungsgarantie stellt, ist The FilamentFactory berechtigt, die Lieferung der Produkte auszusetzen. „Erfüllungsgarantie“ bedeutetet die Stellung von Sicherheiten in Form von Barmitteln, Akkreditiv(en), einer Garantie oder anderen für The FilamentFactory nach ihrem alleinigen Ermessen akzeptablen Sicherheiten.
12.5 Gegenforderungen gegenüber The FilamentFactory berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen, wenn diese Gegenforderungen unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. GEWÄHRLEISTUNG/PRODUKTQUALITÄT UND RECHTSBEHELFE BEI MANGELHAFTER PRODUKTE
13.1 The FilamentFactory gewährleistet lediglich, dass zum Zeitpunkt der Lieferung (i) die Produkte den in diesem Zeitpunkt geltenden Spezifikationen für die jeweiligen gemäß dem Vertrag verkauften Produkten entsprechen und (ii) The FilamentFactory dem Käufer das rechtmäßige Eigentum an den Produkten übertragen wird und die Produkte frei von jeglichen Pfandrechten, Belastungen oder anderen Rechten Dritter, die die Verwendung der Produkte durch den Käufer beeinträchtigen könnten, geliefert werden.
13.2 Weisen die Produkte Mängel auf und hat der Käufer dies gegenüber The FilamentFactory ordnungsgemäß gerügt, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte wie folgt zu: (i) The FilamentFactory ist nach ihrer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ersatzware zu liefern. (ii) The FilamentFactory ist berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche gemäß vorstehend lit. (i) durchzuführen. Der Käufer ist nur in dem Fall, dass diese Versuche nicht erfolgreich sind oder für den Käufer nicht annehmbar sind, berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. (iii) Für Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatz gelten die Beschränkungen der Ziffer 14.
13.3 Etwa erforderliche Aufwendungen für das Entfernen einer mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen einer nachgebesserten oder nachgelieferten mangelfreien Sache hat The FilamentFactory der Höhe nach nur zu tragen, soweit die Kosten vertragstypisch und nach dem vorgesehenen Vertragszweck vorhersehbar waren und der Käufer die Aufwendungen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert hat.
13.3 Ungeachtet des Vorstehenden prüft die The FilamentFactory die Mängelanzeige des Käufers in angemessener Zeit und teilt dem Besteller nach erfolgter Prüfung unverzüglich mit, ob dem Käufer der Kundendienst zur weiteren Prüfung des angezeigten Mangels und ggf. zu dessen Beseitigung zur Verfügung gestellt wird oder eine Rücksendung der betroffenen Produkte erfolgen kann. Sollte der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit The FilamentFactory eigenmächtig Maßnahmen in Anbetracht des angezeigten Mangels treffen, hat der Besteller die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.
14. HAFTUNG
14.1 Die Haftung von The FilamentFactory für Schäden unterliegt den folgenden Ausnahmen und Beschränkungen. Die Ausnahmen und Beschränkungen gelten für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten, der Verletzung von Nebenpflichten sowie aus unerlaubter Handlung, einschließlich der Produzentenhaftung gemäß §§ 823 ff. BGB.
14.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet The FilamentFactory der Höhe nach nur begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
14.3 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne der vorgenannten Bestimmungen sind. Verpflichtungen, (i) die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; (ii) Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; (iii) Beratungs-, Schutz- und Obliegenheitspflichten, die dem Vertragspartner eine vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sowie (iv) im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten des Vertrages.
14.4 Jede Haftung von The FilamentFactory aufgrund (i) der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit oder aufgrund eines geringeren Verschuldens oder (ii) der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter sind (Geschäftsführer oder Vorstände oder leitende Angestellte), ist ausgeschlossen.
14.5 Die Haftung von The FilamentFactory ist weder ausgeschlossen noch beschränkt für (i) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, (ii) vorsätzlich oder grob fahrlässig,arglistig herbeigeführte Schäden (iii) Schäden aufgrund der Verletzung einer ausdrücklich abgegebenen und als solche bezeichneten Herstellungs- oder Beschaffenheitsgarantie und (iv) Personen- oder Gesundheitsschäden oder Todesfälle.
14.6 Soweit in dem Vertrag angegeben ist, dass ein Ereignis oder ein Schaden von The Filament Factory zu vertreten ist, ist dieses Ereignis oder dieser Schaden von The FilamentFactory nur dann zu vertreten, wenn The FilamentFactory gemäß den Beschränkungen und Ausnahmen dieser Ziffer 14. haftet.
14.7 Soweit sich vorstehend nichts Anderes ergibt, haftet The FilamentFactory GmbH nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind. Insbesondere übernimmt The FilamentFactory GmbH keine Haftung für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden
14.8 § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt.
15. VERJÄHRUNG
15.1 Die Ansprüche des Käufers für mangelhafte Produkte verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Produkte.
15.2 Die Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder andere Entschädigung (ausgenommen für mangelhafte Produkte) verjähren in einem Jahr nach Kenntniserlangung des Käufers von der betreffenden Vertragsverletzung oder dem schädigenden Ereignis.
15.3 In den folgenden Fällen gelten anstelle der einjährigen Verjährungsfrist die gesetzlichen Verjährungsfristen: (i) Haftung für Vorsatz, (ii) Haftung für arglistig verschwiegene Mängel und (iii) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. RECHTE BEI NICHTERFÜLLUNG
15.1 Falls (i) der Käufer bei Fälligkeit eine Erfüllungsbürgschaft nicht stellt oder (ii) The FilamentFactory eine gemäß dem Vertrag durch den Käufer zu leistende fällige Zahlung am Tag ihrer Fälligkeit gemäß dem Vertrag nicht erhalten hat und der Käufer nicht binnen fünf (5) Tagen Abhilfe geschaffen hat oder (iii) der Käufer eine sonstige Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt und der Käufer nicht von der Erfüllung dieser Verpflichtung befreit ist oder der Käufer nicht binnen zehn (10) Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung Abhilfe geschaffen hat oder (iv) ein Insolvenzereignis eintritt oder (v) der Käufer fristgerecht eine Vorauszahlung oder Erfüllungsbürgschaft wie in vorstehender Ziffer 11.4 bestimmt nicht leistet oder nicht stellt oder (vi) eine für den Käufer eine Erfüllungsbürgschaft stellende Person eine ihrer Verpflichtungen aus einem im Zusammenhang mit dem Vertrag ausgefertigten und zugestellten Dokument nicht erfüllt, ist The FilamentFactory nach ihrem alleinigen Ermessen nach Mitteilung an den Käufer berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Handlungen vorzunehmen: (a) die Erfüllung des Vertrages oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen dem Käufer und The FilamentFactory auszusetzen, (b) den Vertrag oder eine sonstige Vereinbarung zwischen dem Käufer und The FilamentFactory aufzuheben, wobei sämtliche Verpflichtungen des Käufers, einschließlich fälliger Zahlungen und Lieferungen, nach Wahl von The FilamentFactory sofort fällig und zahlbar bzw. lieferpflichtig werden und/oder (c) eine Aufrechnung gegen jedweden Betrag zu erklären, den The FilamentFactory dem Käufer aus dem Vertrag oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen The FilamentFactory und dem Käufer schuldet. Falls The FilamentFactory die Erfüllung aussetzt und die Lieferung der Produkte wie nach den vorstehenden Regelungen zulässig zurückhält, kann The FilamentFactory die Produkte an einen Dritten veräußern und von dem Erlös aus einem solchen Verkauf den Kaufpreis und alle Kosten in angemessener Höhe abziehen, die aufgrund der vorstehend beschriebenen Pflichtverletzungen und Versäumnisse des Käufers entstehen, einschließlich (ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein) sämtlicher Kosten im Zusammenhang mit dem Transport (einschließlich Überliegegebühren und sonstigen im Zusammenhang mit der Verschiffung oder dem Versand stehenden Kosten), mit der Lagerung und dem Verkauf der Produkte. Die vorstehenden Rechte, die auch ein Recht auf vertragsgemäße Erfüllung umfassen (ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein), sind kumulativ, alternativ und bestehen neben jedweden sonstigen Rechten oder Ansprüchen, die The FilamentFactory nach Geltendem Recht möglicherweise zustehen. Darüber hinaus ist The FilamentFactory berechtigt, von dem Käufer die Erstattung sämtlicher Gerichtskosten, Rechtsberatungskosten und Aufwendungen, die The FilamentFactory im Zusammenhang mit den Pflichtverletzungen und Versäumnissen des Käufers entstehen, sowie die Zahlung von Zinsen auf überfällige Beträge in der in Ziffer 11 angegebenen Höhe zu verlangen. „Insolvenzereignis“ bezeichnet den Eintritt eines der folgenden Ereignisse in Bezug auf den Käufer oder auf eine für den Käufer eine Erfüllungsbürgschaft stellende Person: (i) die Stellung eines Antrags auf Eröffnung oder die sonstige Einleitung, Ermächtigung oder Zustimmung in Bezug auf die Eröffnung eines Verfahrens oder das Vorliegen eines Klagegrundes gemäß den Bestimmungen des Konkurs-, Insolvenz-, Sanierungsrechts oder ähnlichen Bestimmungen des Geltenden Rechts; (ii) die Abtretung oder ein allgemeiner Vergleich zu Gunsten von Gläubigern; (iii) die Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ihn bzw. sie, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Stellung zurückgenommen oder abgewiesen wird; (iv) ein sonstiger Konkurs oder eine sonstige Insolvenz, gleich wie sich diese darstellt; (v) die Bestellung eines Abwicklers, Verwalters, Vermögensverwalters, Zwangsverwalters, Treuhänders, Vermögensverwahrers oder eines sonstigen bestellten Amtsträgers in Bezug auf ihn oder sie oder in Bezug auf einen wesentlichen Teil seines bzw. ihres Vermögens; oder (vi) allgemeine Zahlungsunfähigkeit.
17. NACH KÄUFERANGABEN GEFERTIGTE PRODUKTE
17.1 Falls sich der Vertrag auf Produkte bezieht, die speziell für den Käufer zu fertigen sind, und der Vertrag aus irgendeinem nicht von The FilamentFactory zu vertretenden Grund ausgesetzt, gekündigt oder aufgehoben wird, wird der Käufer die Lieferung der am Tag des Eingangs der Mitteilung über die Aussetzung, Kündigung oder Aufhebung bei The FilamentFactory fertig gestellten und sich im Prozess der Herstellung befindlichen Produkte annehmen und diese bezahlen. Falls der Käufer aus irgendeinem Grund nicht imstande ist, diese Produkte anzunehmen, wird er diese Produkte bezahlen, als wären sie geliefert worden; The FilamentFactory wird die Produkte für den Käufer auf dessen Kosten lagern.
18. BEFREIUNG VON DER LEISTUNGSPFLICHT
18.1 Höhere Gewalt: Die Parteien sind von der Erfüllung ihrer jeweils aus dem Vertrag geschuldeten Leistung (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Käufers) befreit, wenn die Leistungserfüllung aufgrund nachfolgender Ereignisse verhindert oder verzögert wird: höherer Gewalt, Feuer, Explosion, Überschwemmung, ungewöhnlich schlechten oder widrigen Wetterverhältnissen, Aufständen oder sonstigen bürgerlichen Unruhen, Kriegen, Terrorakten, staatlichen Maßnahmen, der freiwilligen oder unfreiwilligen Einhaltung jedweder Bestimmungen Geltenden Rechts oder Erfüllung einer Auflage einer Regierungsbehörde, Streiks, Aussperrungen oder anderen Arbeitskonflikten, der Nichtverfügbarkeit von Rohstoffquellen oder sonstigen Lieferquellen, der Störung des ordnungsgemäßen Betriebs von Computersystemen, der Zerstörung oder des Verlustes von elektronischen Aufzeichnungen oder Daten, des Ausfalls der üblicherweise von The FilamentFactory für die Herstellung, Bearbeitung oder Lieferung der Produkte angewandten bzw. eingesetzten mechanischen oder chemischen Funktionen oder Geräte oder aufgrund der Nichtverfügbarkeit intern hergestellter und für die Herstellung der Produkte verwendeter Zwischenprodukte, Anlagenschließungen, eines sich aus Gründen der Sicherheit von Personen oder aus Umweltschutzgründen ergebenden Erfordernisses einer Außerbetriebnahme oder eines eingeschränkten Betriebs von Geräten oder aufgrund von anderen Umständen außerhalb des Einflussbereiches der um eine Befreiung von der Leistungserfüllung ersuchenden Partei (nachfolgend die „Höhere Gewalt“). Stellt eine Partei fest, dass ein Ereignis Höherer Gewalt eingetreten ist, wird sie die andere Partei umgehend über die Umstände und geltend gemachten Folgen unterrichten und angemessene Mittel ergreifen, um die betreffende(n) Ursache(n) zu beseitigen. Keine der Parteien ist zur Begleichung von Ansprüchen von Arbeiternehmern oder zur Beilegung von Streitigkeiten mit Arbeiternehmern verpflichtet; der Käufer wird nicht von der Zahlung von fälligen Beträgen oder der Einhaltung der Zahlungsbedingungen/Kreditbedingungen von The FilamentFactory befreit. Der Vertrag verliert für von Höherer Gewalt betroffenen Mengen seine Gültigkeit; im Übrigen bleibt er jedoch für die in dem Vertrag angegebene Laufzeit vollumfänglich wirksam und in Kraft. In Zeiträumen bestehender Produktengpässen aufgrund Höherer Gewalt ist The FilamentFactory berechtigt, eine reduzierte Menge an Produkten in angemessener Weise sich selbst, ihren Kunden und verbundenen Unternehmen zuzuteilen. The FilamentFactory ist nicht verpflichtet, Produkte zu erwerben, um bestehende Produktengpässe aufgrund von Höherer Gewalt auszugleichen. Sollte The FilamentFactory nach einem Ereignis Höherer Gewalt eine Menge an Produkten erwerben, kann The FilamentFactory diese Produkte nach ihrem alleinigen Ermessen verwenden oder verteilen, ohne zur Vornahme einer Zuteilung verpflichtet zu sein. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen sind jedwede von The FilamentFactory erworbenen und an nicht mit The FilamentFactory verbundene Kunden vertriebene Mengen an Produkten in angemessener Weise sämtlichen nicht mit The FilamentFactory verbundenen Kunden von The FilamentFactory zuzuteilen. The FilamentFactory ist unter keinen Umständen verpflichtet, nach dem Vertrag zu liefernde Produkte von anderen Quellen als ihrer (bzw. ihren) bezeichneten Lieferquelle(n) oder, falls es keine solche von The FilamentFactory bezeichneten Quellen gibt, ihrer (bzw. ihren) üblichen bzw. aktuellsten Lieferquelle(n) zu beziehen.
18.2 Undurchführbarkeit: The FilamentFactory kann die Erfüllung des Vertrages aussetzen und/oder den Vertrag ohne Haftung gegenüber dem Käufer kündigen, falls The FilamentFactory aus irgendeinem Grund die Betriebseinheit(en) oder die Anlage schließt, in der die Produkte hergestellt werden, oder falls The FilamentFactory durch eine (vorhersehbare oder nicht vorhersehbare) Änderung der Umstände zu irgendeinem Zeitpunkt ein Verlust auf Vollkostenbasis beim Verkauf der Produkte gemäß dem Vertrag entsteht.
18.3 Fehlmengen: Falls The FilamentFactory und der Käufer eine qualifizierte Lieferquelle vereinbart haben und es aus irgendeinem nicht von The FilamentFactory zu vertretenden Grund zu Fehlmengen der an The FilamentFactory gelieferten und zur Herstellung der Produkte erforderlichen Waren und Erzeugnissen kommt, ist The FilamentFactory berechtigt, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein, ähnliche Erzeugnisse von sonstigen Quellen zu beziehen und sämtliche dieser hergestellten Erzeugnisse ihren Kunden, sich selbst für ihren eigenen Bedarf sowie ihren Abteilungen, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen für deren Bedarf in einer gerechten und angemessenen Weise sowie in gerechten und angemessenen Mengen zuzuteilen. The FilamentFactory kann die aufgrund einer solchen Zuteilung an den Käufer nicht versandten Mengen von der gemäß dem Vertrag geschuldeten Menge abziehen, ohne dass ihr hieraus eine Haftung gegenüber dem Käufer wegen Nichterfüllung entsteht.
19. VERTRAULICHKEIT
19.1 Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche von The FilamentFactory im Zusammenhang mit dem Vertrag erhaltenen, nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln; diese umfassen (ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein) Spezifikationen, Zeichnungen, Entwürfe und sonstige technische, Geschäfts- oder Verkaufsdaten sowie Leistungsbeschreibungen (zusammen als die „Vertraulichen Informationen“ bezeichnet). Der Käufer verpflichtet sich, (i) die vorbezeichneten Vertraulichen Informationen nur für die Erfüllung des Vertrages zu verwenden und (ii) die Vertraulichen Informationen nur insoweit gegenüber ihren Mitarbeitern offen zu legen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, es sei denn, The FilamentFactory hat einer anderen Verwendung oder Offenlegung vorab schriftlich zugestimmt. Der Käufer hat auf Verlangen oder bei Ablauf, Kündigung oder Aufhebung des Vertrages unverzüglich sämtliche ihm zuvor ausgehändigten Dokumente zurückzugeben und sämtliche erstellten Kopien zu vernichten und The FilamentFactory diese Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
19.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die (i) sich im Zeitpunkt der Offenlegung gegenüber dem Käufer nachweislich im Besitz des Käufers befanden oder öffentlich bekannt waren oder (ii) zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung in den Besitz des Käufers gelangen oder dem Käufer offen gelegt werden.
19.3 Soweit der Käufer nach zwingendem Recht oder aufgrund einer Verfügung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde, nicht verhindert werden konnte, verpflichtet ist, Vertrauliche Informationen entgegen den Bestimmungen dieser Ziffer 19 offen zu legen, wird der Käufer The FilamentFactory über dieses Erfordernis bei Abschluss des Vertrages unterrichten, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem der Käufer Kenntnis vom Bestehen oder möglichen Bestehen dieses Erfordernisses erlangt, und der Käufer wird sich mit The FilamentFactory hinsichtlich der Offenlegung der Vertraulichen Informationen ins Benehmen setzen.
19.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß dieser Ziffer gilt für von dem Käufer gegenüber The FilamentFactory offen gelegte Vertrauliche Informationen entsprechend.
20. MARKEN
20.1 Außer soweit dies in einer gesonderten Markenlizenz vorgesehen, wird durch den Verkauf der Produkte (auch in Verbindung mit Dokumenten, in denen eine Marke oder ein Handelsname verwendet wird) weder ausdrücklich noch stillschweigend dem Käufer eine Lizenz zur Verwendung einer Marke oder eines Handelsnamens erteilt, und der Käufer wird im Zusammenhang mit den Produkten keine Marke und keinen Handelsnamen von The FilamentFactory verwenden.
21. RECHTSNACHFOLGER UND ABTRETUNGSEMPFÄNGER
21.1 Der Vertrag ist für den Käufer und für The FilamentFactory und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt diesen zugute. Der Käufer kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von The FilamentFactory weder Ansprüche noch Pflichten aus diesem Vertrag kraft Gesetzes oder auf andere Weise abtreten bzw. übertragen. Eine Abtretung oder versuchte Abtretung entgegen den vorstehenden Bestimmungen ist nichtig, gilt als Vertragsverletzung und berechtigt The FilamentFactory zur Kündigung des Vertrages; sonstige The FilamentFactory zustehenden Rechte bleiben unberührt.
22. ANWENDBARES RECHT/GERICHTSSTAND BEI STREITIGKEITEN
22.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, unter Einschluss von Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, ist Frankfurt am Main.
22.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen nach Geltendem Recht sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.
23. ÄNDERUNGEN
23.1 Kein Händler oder Handelsvertreter ist befugt, rechtlich verbindliche Vereinbarungen für The FilamentFactory zu treffen; einem Händler oder Handelsvertreter erteilte Aufträge sind für The FilamentFactory erst mit Erteilung einer schriftlichen Bestätigung eines bevollmächtigten Mitarbeiters von The FilamentFactory verbindlich. Sämtliche technischen Beratungsleistungen, Dienstleistungen und Empfehlungen von The FilamentFactory sind zur Verwendung durch Personen bestimmt, die über Sach- und Fachwissen verfügen und werden von dem Käufer auf eigene Gefahr angenommen; The FilamentFactory übernimmt keine Verantwortung für Ergebnisse, die durch die Verwendung solcher Beratungsleistungen, Dienstleistungen und Empfehlungen erzielt werden oder für Schäden, die durch eine solche Verwendung entstehen. Die Regelungen des Vertrages werden nicht durch mündliche oder schriftliche Erklärungen oder Vereinbarungen abgeändert oder modifiziert, die nicht in dem Vertrag oder in einer zukünftigen, von beiden Parteien unterzeichneten Änderungsvereinbarung zu dem Vertrag enthalten sind. Keine der Parteien wird eine Änderung, Modifizierung oder Befreiung von einer Bestimmung des Vertrages verlangen, es sei denn, dieses Verlangen erfolgt schriftlich und (i) nimmt ausdrücklich Bezug auf den Vertrag; (ii) benennt ausdrücklich die geänderte Bestimmung; und (iii) ist von bevollmächtigten Vertretern von The FilamentFactory und dem Käufer unterzeichnet. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
24. MITTEILUNGEN
24.1 Sämtliche Mitteilungen, Zustimmungen, Benachrichtigungen oder Übermittlungen gemäß dem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen und gelten im Falle einer persönlichen Zustellung, einer Zustellung durch einen national anerkannten Übernachtkurier oder Zustelldienst oder einer Übermittlung per Telefax (mit einer schriftlichen Bestätigung über die erfolgte Übermittlung) am Tag ihrer Zustellung als zugegangen, sofern sie an die im Kaufvertrag angegebene Adresse der Partei adressiert waren, an die die Mitteilung, Zustimmung, Benachrichtigung oder Übermittlung gerichtet ist; im Falle einer Übermittlung durch die Post der Vereinigten Staaten als Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (Porto im Voraus bezahlt) gelten sie innerhalb von drei (3) Geschäftstagen als zugegangen, sofern sie an die im Kaufvertrag angegebene Adresse der Partei adressiert waren, an die die Mitteilung, Zustimmung, Benachrichtigung oder Übermittlung gerichtet ist. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
25. UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER
25.1 The FilamentFactory und der Käufer sind unabhängige Vertragspartner; zwischen ihnen besteht weder ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis, ein Geschäftsherr und Angestellten- Verhältnis noch ein Vollmachtgeber und Bevollmächtigten-Verhältnis, noch sind sie unter dem Vertrag Parteien eines ähnlichen rechtlichen Verhältnisses in Bezug auf die in dem Vertrag vorgesehenen Transaktionen, noch besteht zwischen den Parteien unter dem Vertrag oder in sonstiger Weise aufgrund Geltenden Rechts ein fiduziarisches oder treuhänderisches oder sonstiges Verhältnis, durch das eine Haftung für ein Verhalten Dritter begründet wird.
26. KEINE DRITTBEGÜNSTIGTEN
26.1 Der Vertrag wird ausschließlich zugunsten von The FilamentFactory und dem Käufer abgeschlossen, und durch den Vertrag werden keine Re Ansprüche, Klagegründe oder Anrechte auf diesen Vertrag auf einen Dritten übertragen oder an einen Dritten erteilt.
27. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT
27.1 The FilamentFactory ist der sorgfältige Umgang mit den personenbezogenen Daten ihrer Käufer ein zentrales Anliegen. Daher erfolgt jegliche Datenverarbeitung bei FilamentFactory, insbesondere das Erheben, Organisieren und Verwenden personenbezogener Daten, im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes sowie ab deren Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetztes 2018.
27.2. Die Sicherheit unserer IT-Systeme liegt FilamentFactory am Herzen. FilamentFactory hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen nach dem Stand der Technik getroffen, um die durch FilamentFactory verwalteten Daten des Käufers gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Datenverarbeitung und die Sicherheitsmaßnahmen bei FilamentFactory werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend angepasst.
28. VERSCHIEDENES
28.1 Diese AGB ersetzen jedwede früheren Allgemeinen Bedingungen, und im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den besonderen Bestimmungen des Kaufvertrages haben die besonderen Bestimmungen des Kaufvertrages Vorrang. In diesen AGB nicht definierte Begriffe haben die ihnen im Kaufvertrag zugewiesene Bedeutung. Die in dem Vertrag verwendeten Überschriften und Überschriften der Ziffern dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind bei der Definition oder Auslegung der Bestimmungen und Bedingungen des Vertrages außer Acht zu lassen. Ein Verzicht einer der Parteien in Bezug auf eine Verletzung der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen wird nicht als Verzicht in Bezug auf eine andere oder eine fortdauernde Verletzung ausgelegt.
Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit seiner übrigen Bestimmungen. Bei der Auslegung oder Durchsetzung dieses Vertrages finden keinerlei regelmäßige Verhaltensweisen oder Gepflogenheiten oder Handelsbräuche Berücksichtigung.